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Rechtsanwalt
Christian Lukas
Martinskloster 9
99084 Erfurt
Fon 0361 663 82 85
Fax 0361 663 82 86
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Mandatsbedingungen für die Rechtsberatung online
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1. Anwendungsbereich Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten für Anfragen die uns per E-Mail, Fax oder Post erreichen und nicht auf ein persönliches (Beratungs-) Gespräch abzielen. 2. Vertragsschluss Die Anfrage eines Interessenten stellt eine Aufforderung an die Rechtsanwaltskanzlei Lukas dar, ein Angebot zur rechtlichen Beratung zu unterbreiten. Sofern sich die Anfrage nach unserer Auffassung für eine Onlineberatung eignet, erhält der Interessent unverbindlich und kostenlos per E-Mail, Fax oder Post ein Angebot über die Höhe der Gebühren für eine Erstberatung. Ist dies nicht der Fall, erhält der Interessent unverzüglich und kostenlos per E-Mail, Fax oder Post hierüber eine Nachricht, verbunden mit einem Vorschlag, wie das Anliegen bearbeitet werden kann. Ein Beratungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent unser unterbreitetes Angebot annimmt. 3. Gebühren Die Gebühren für die Erstberatung werden gemäß den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor der Auskunft vereinbart. Wird Rechtsanwalt Lukas in derselben Angelegenheit mit einer weiteren Verfolgung der Rechte des Mandanten beauftragt, so wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels Überweisung nach Rechnungslegung. Die Einforderung eines Kostenvorschusses behalten wir uns ausdrücklich vor. 4. Rechtsschutzversicherung Sofern die Kosten für eine anwaltliche Beratung von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten übernommen werden, können wir die entstandenen Kosten direkt mit dieser abrechnen. Hierzu hat der Mandant spätestens mit der Annahme unseres Angebotes den Namen und die Anschrift der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Die Rechtsschutzversicherer sind nicht verpflichtet alle Gebühren des anwaltlichen Honorars zu erstatten. Grundsätzlich ist der Mandant verpflichtet das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar aus dem Vertrag mit dem Anwalt diesem zu zahlen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung ihm hierauf Honorarbeträge erstattet. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall vom Mandanten selbst zu tragen. Der Mandant bleibt auch im Falle der nachträglichen Rücknahme der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung verpflichtet, sämtliche Gebühren des Rechtsanwalts zu zahlen. Wird nur ein Teil der Gebühren von der Rechtsschutzversicherung erstattet und besteht Streit darüber, ob die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, diesen Teil auch zu tragen, ist der Mandant verpflichtet, den streitigen Teil zunächst dem Rechtsanwalt gegenüber auszugleichen. Dieser Anspruch des Rechtsanwaltes ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt durch den Mandanten mit der Führung einer Klage gegen den Rechtsschutzversicherer beauftragt wird. 5. Bearbeitungsfristen In der Regel erhält der Mandant die Beratung innerhalb einer Woche nach Annahme unseres Angebotes. Wird eine schnellere Beratung gewünscht, so ist und dies bereits mit der Schilderung des Sachverhaltes mitteilen! Sollte die Bearbeitung ausnahmsweise längere Zeit in Anspruch nehmen, so erhält der Mandant unverzüglich hierüber Nachricht, spätestens innerhalb der Wochenfrist nach Satz 1. Müssen vom Mandanten Fristen eingehalten werden, so ist uns auch dies in jedem Fall bereits in der Schilderung des Sachverhalts mitzuteilen. 6. Haftung Wir möchten jedem Mandanten eine fachlich fundierte und umfassende Erstberatung zukommen lassen. Hierzu ist es unabdingbar, dass der Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt wird. Beratungsfehler aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Sachverhaltsdarstellung sind nicht selten. Wir können hierfür keine Haftung übernehmen. (Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Fristversäumnisse die dadurch eintreten, dass vom Mandanten keine Angaben gemacht wurden gehen zu dessen Lasten. Soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wird eine Haftung für Schäden, die aus Anlass oder aufgrund der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Internet) entstehen, ausgeschlossen. 7. Geheimhaltung Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, die im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnenen Angaben vertraulich zu behandeln. Die Rechner unserer Kanzlei sind mit aktueller Antiviren-Software und Firewall ausgestattet. Da es dennoch theoretisch möglich ist, dass Übertragungen per E-Mail oder Internet von unbefugten Dritten mitgelesen oder abgefangen werden, können wir Ihnen keine umfassende Garantie für die Geheimhaltung von Daten übernehmen, die uns auf diese Weise erreichen.
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Sachverhalt und Fragen
Die Mandatsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert
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